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Ein kleines Lexikon
Abtrieb - Technikkunde

Die Beanspruchungsgruppe glasierter Fliesen und Platten nach EN 154 wird im Pei-Nasstest ermittelt. Mit Aluminiumoxidkörnern, Stahlkugeln und Wasser wird in einem exzentrisch kreisenden System ein künstlicher Abrieb erzeugt. Die getesteten Fliesen werden dann nach der Anzahl der Umdrehungen und bei unbeschädigtem Verschleißbild in diese Gruppen eingeteilt:

• Beanspruchungsgruppe I = 150 Umdrehungen
Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei niedriger Begehungsfrequenz, ohne Vorhandensein von insbesondere kratzender Verschmutzung, mit weich besohltem Schuhwerk begangen werden.
Beispiele: Badezimmer, Schlafräume in Wohnungen ohne direkten Zugang von außen.

• Beanspruchungsgruppe II = 300 - 600 Umdrehungen. Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei niedriger Begehungsfrequenz unter geringer kratzender Verschmutzung mit normalen Schuhwerk belastet werden.
Beispiele: Wohnbereich außer Küchen, Dielen und anderen häufig begangenen Räumen.

• Beanspruchungsgruppe III = 750 -1500 Umdrehungen. Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei mittlerer Begehungsfrequenz, unter geringer kratzender Verschmutzung mit normalem Schuhwerk belastet werden.
Beispiele: Gesamter Wohnbereich, Balkone, Loggien, Hotelbäder.

• Beanspruchungsgruppe IV => 1.500 Umdrehungen
Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei stärkerer Begehungsfrequenz mit normalem Schuhwerk in Bezug auf die Verschmutzungs- und Belastungshäufigkeit intensiver beansprucht werden.
Beispiele: Eingänge, Verkaufs- und Wirtschaftsräume, Büros, u. ä.

• Beanspruchungsgruppe V => 12.000 Umdrehungen
Glasierte keramische Bodenbeläge, die bei hoher Begehungsfrequenz hoher Verschleißbeanspruchung ausgesetzt sind.
Beispiele: Läden, Restaurationsbetriebe, Theken- und Schalterbereiche.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Fliesen der Beanspruchungsgruppen I, II und III entweder gar nicht mehr oder nur sehr selten verlegt werden. Heute zu 95 % Fliesen der Beanspruchungsgruppe IV verlegt.

Übrigens: für Gewerbebetriebe (Gaststätten, Werkstätten, Tankstellen etc.) gibt es spezielle Vorschriften, welche Fliesen wo verlegt werden können. Auch hier wissen wir Bescheid. Fragen Sie uns!

Also: Wir sagen Ihnen, wo welche Fliesen zum Einsatz kommen, und beraten Sie entsprechend.